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Mitgliederversammlung am 14.05.2011

Der Vorstand der THW-Helfervereinigung Mainz e.V. freut sich alle aktiven und Fördermitglieder der örtlichen Helfervereinigung zur diesjährigen, ordentlichen Mitgliederversammlung einladen zu dürfen.

Die Mitgliederversammlung wird am kommenden Samstag, dem 14.05. um 18 Uhr in der Unterkunft des THW Mainz - Carl-Zeiss-Str. 26 - eröffnet. Alle Mitglieder wurden bereits per EMail oder schriftlich eingeladen. Wir freuen und auf ein zahlreiches Erscheinen der Mitglieder.

Die Versammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich, sondern den Mitgliedern vorbehalten. Sollte der Wunsch bestehen als Gastzuhörer an der Versammlung teilzunehmen so bittet der Vorstand darum dies satzungsgemäß im Vorfeld anzufragen. Im Anschluß der Versammlung wird das Protokoll im internen Bereich der Homepage des THW Mainz veröffentlicht sowie im Ortsverband ausgehangen. Auf Wunsch sendet der Vorstand den Mitgliedern gerne auch eine Kopie des Protokolls zu.

Die geplante Tagesordnung findet sich unter "mehr".

TOP 1    Begrüßung


TOP 2    Feststellen der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung


TOP 3    Feststellen der Tagesordnung


TOP 4    Berichte:

4.1  Bericht des Ortsbeauftragten

4.2  Bericht des Vorstands

4.3  Bericht des Schatzmeisters

4.4  Bericht der Kassenprüfer

 

TOP 5    Aussprache zu den Berichten und Entlastung des Vorstands

 

TOP 6    Wahlen:

6.1  Neuwahl des ersten stellvertretenden Vorsitzenden

6.2  Neuwahl des Schatzmeisters

6.3  Neuwahl der beiden Kassenprüfer

6.4  Neuwahl der Delegierten für die Landesversammlung 

 

TOP 7    Beschlussfassung über den Antrag zur Satzungänderung::

7.1  Artikel 9(5) soll so angepasst werden das auch der Schriftführer als gemeinschaftlicher Vertreter, im Sinne des §26 BGB, eingestuft wird und den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Hierzu wird folgende Neufassung von §9(5) vorgeschlagen:
"Zwei Personen des geschäftsführenden Vorstands vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam als Vorstand im Sinne des §26 BGB."

 

TOP 8    Erörterung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge

 

TOP 9    Verschiedenes